Eilanträge in Karlsruhe erfolglos / Umweltausschuss im Europaparlament für Abkommen
(nd, von Haidy Damm -13.01.2017)
Mehrere Kläger sind in Karlsruhe erneut mit Eilanträgen zum umstrittenen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) gescheitert. Am Donnerstag veröffentlichte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen Beschluss und stellt darin fest, dass »die Bundesregierung die vorgegebenen Maßgaben vor der Zustimmung zu den Beschlüssen über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung von CETA umgesetzt hat«.
Die Auflagen hatte das Gericht in seinem CETA-Urteil im Oktober vergangenen Jahres Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit auf den Weg gegeben. Demnach kann die Bundesregierung das Abkommen unterzeichnen, wenn sichergestellt ist, dass Deutschland aus CETA wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Urteil in der Hauptsache gezwungen wird. Damit setze Karlsruhe eine »wichtige Interpretationsvorgabe«, so der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Klaus Ernst. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission und der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments in dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht vertreten. In Brüssel sei man der Ansicht, die letztendliche Entscheidung zur Beendigung der vorläufigen Anwendung obliege dem EU-Rat. Ernst kündigte einen entsprechenden Antrag zu CETA vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Eine weitere Auflage aus Karlsruhe ist, dass der »Gemischte Ausschuss« kein Eigenleben entwickeln darf. Nach den bisherigen Vorgaben soll dieses aus Beamten bestehende Gremium laufende oder zu erwartende Regulierungsvorhaben daraufhin prüfen, ob sie Handelsinteressen beeinträchtigen könnten - noch bevor Parlamente und Öffentlichkeit sich damit auseinandergesetzt haben. Eine dritte Maßgabe verlangt, dass vorerst nur die Teile von CETA anwendbar sind, die in die EU-Zuständigkeit fallen.
Alle diese Vorgaben habe die Bundesregierung völkerrechtlich verbindlich durch ein Zusatzprotokoll umsetzen können, so die Richter. Eben diese Auffassung teilen die Kläger - darunter die LINKE im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit mehr als 125 000 Unterstützern - nicht. Pia Eberhardt von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory erklärte die Zusatzerklärung zur »reinen PR-Nummer«. So sei darin zwar festgelegt, dass Regierungen Gesetze ändern dürften, selbst wenn Investoren negativ davon betroffen sind. Klagen auf Schadenersatz in Milliardenhöhe seien jedoch weiterhin möglich.
Auch im Europäischen Parlament hat CETA am Donnerstag eine weitere Hürde genommen. Überraschend stimmte der Umweltausschuss des Parlaments in Brüssel mit großer Mehrheit für das Abkommen. 40 der Europaabgeordneten sprachen sich dafür, 24 dagegen aus, ein Parlamentarier enthielt sich. Ursprünglich hatte der Ausschuss eine Ablehnung anvisiert, unter anderem aus Sorge um das sogenannte Vorsorgeprinzip. In der EU gilt: Lassen wissenschaftliche Daten keine umfassende Risikobewertung eines Produkts zu, können Verkaufsverbote und Rückrufe verhängt werden. Das in Kanada geltende »Wissenschaftsprinzip« besagt hingegen, dass ein Produkt als sicher gilt, sofern nicht wissenschaftliche Studien das Gegenteil beweisen. Ein »schwarzer Tag für die Umwelt«, kommentierte Martin Häusling, Mitglied im Umweltausschuss für die Grünen/EFA: »Die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss hat heute eine Chance verpasst, sich für den Schutz von Umwelt und Verbrauchern einzusetzen.« Das Umweltinstitut München kommentierte die Entscheidung über den Kurznachrichtendienst Twitter: »Enttäuschend, da das Abkommen gerade auch den Umweltschutz gefährdet.« Der Verband der Chemischen Industrie sprach dagegen von einem »guten Signal«.
CETA war trotz breiter Proteste im Oktober von der EU und Kanada unterzeichnet worden. Das Europaparlament soll im Februar über die vorläufige Anwendung entscheiden. Damit CETA in Kraft treten kann, müssen noch die nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten ihre Zustimmung geben.
Das bayerische Innenministerium hält das geplante Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA für unzulässig - und hat das Ganze deshalb dem obersten bayerischen Gericht übergeben. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, zu entscheiden.
Wie es in einer Pressemitteilung heißt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht gegeben. Nach Auffassung des Ministeriums lässt die bayerische Verfassung nicht zu, die Staatsregierung dazu zu verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Das Landesgesetz ermögliche das nicht. Nur der Bund könne Gesetzgebungsrechte des Freistaats Bayern auf die EU übertragen. Das sei hier aber nicht der Fall.
Verfassungsgerichtshof hat drei Monate Zeit
Hintergrund
Dass Bayern im Bundesrat gegen CETA stimmt - das ist das Ziel eines breiten Bündnisses gegen das umstrittene Abkommen zwischen der EU und Kanda. Mitte Oktober überreichte das Bündnis mehr als 85.000 Unterschriften für ein Volksbegehren an das Innenministerium. Gut 30.000 davon sind gültig - damit wäre es zulässig und der Weg für ein Volksbegehren frei.
Jetzt muss aber erst einmal der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Dafür hat er drei Monate Zeit. Billigen die obersten bayerischen Richter den Antrag der CETA-Gegner, kommt es zum Volksbegehren.
Die Opposition im Landtag kritisiert die Entscheidung des Innenministeriums, das Volksbegehren gegen Ceta dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Nach Ansicht der Freien Wähler will die CSU das umstrittene Freihandelsabkommen um jeden Preis durchsetzen. Der parlamentarische Geschäftsführer Florian Streibl erklärte, die Staatsregierung ziehe die letzten Register, um Ceta gegen den Willen der bayerischen Bevölkerung durchzudrücken.
"Die Verlogenheit der Staatsregierung kann nicht offensichtlicher sein"
Ähnlich äußerten sich die Linken, die wie die Freien Wähler das Bündnis gegen Ceta unterstützen. Das sei ein Schlag ins Gesicht von Zehntausenden, die für das Volksbegehren unterschrieben haben, teilte der Landessprecher der Partei, Ates Gürnipar, mit. Die Verlogenheit der Staatsregierung könne offensichtlicher nicht sein. Der Linkenpolitiker empört sich darüber, dass die Staatsregierung erst Volksbefragungen etwa zu Verkehrsprojekten durchsetzen wollte, jetzt aber wirkliche Mitbestimmung ausbremse.
Die Initiatoren des Anti-Ceta-Bündnisses gaben sich dennoch zuversichtlich. Man habe die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens im Vorfeld mit zwei Gutachten abgesichert, betonte der Sprecher des Bündnisses, Simon Strohmenger. „Daher blicken wir der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes optimistisch entgegen.“
Die EU und Kanada haben CETA bereits unterzeichnet. In Deutschland müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Liebe interessierte Freund*innen und Kolleg*innen,
konkret haben wir dies für den kommenden Samstag verabredet und schlagen auch anderen Flensburger Gruppen vor, ähnlich bzw. so zu verfahren:
Zur Volksinitiative:
Neben verschiedenen Sachfragen (z.B. wer darf überhaupt unterzeichnen? = alle wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner) - haben wir die organisatorischen Details verabredet:
- Wir sammeln am Samstag von ca. 11:00 bis 13:00 Uhr und freuen uns, dass auch andere wie die Flensburger Gruppe von "Mehr Demokratie" ebenfalls am Samstag in die Fussgängerzone kommen und dort einen Infostand aufbauen werden;
- Treffpunkt ist für uns wieder der Buchladen um 10:30 Uhr;
- Umhängeschilder sollen vorbereitet werden mit den VI-Plakaten, evtl. auch am Morgen noch nachrüsten;
- für die Unterschriften-Sammelei ist ein Klemmbrett nötig (wer hat, bitte unbedingt mitbringen!);
- wir wollen eine zentrale Sammelstelle für Flensburg: Ossietzky-Buchhandlung! Dort werden die vollen Unterschriftenlisten gehortet und dann bis Mitte der Woche nach Kiel geschickt; Zwischenstände werden per mail bekannt gegeben;
- zur Verteilung haben wir Flyer sowie Plakate zum Aushängen;
- es sollten alle potentiell-interessanten Veranstaltungen abgegrast werden: Apfelfahrt, ASta, Körner-Läden, Uni-Begrüssungsveranstaltung, usw. pp. (wem 'was einfällt, bitte weitersagen...).
Beste Grüsse,
Initiative "Stoppt TTIP-Flensburg"
Wir wollen die "Volksinitiative Schleswig-Holstein gegen das Freihandelsabkommen CETA" unterstützen!
Wir wollen die "Volksinitiative Schleswig-Holstein gegen das Freihandelsabkommen CETA" unterstützen!
Ein Bündnis von Gewerkschaften, Umweltverbänden, Friedensinitiativen und Parteien ruft zu einer "Volksinitiative Schleswig-Holstein gegen das Freihandelsabkommen CETA" auf - dabei sollen landesweit Unterschriften gesammelt werden, damit der Schleswig-Holsteinische Landtag sich verbindlich gegen die Verabschiedung des Freihandelsabkommens mit Canada ausspricht.
Samstag, 17. September: Auf zur Demo!
Zur Organisation:
Wir haben uns für die Bahn entschieden, weil sie das umweltfreundlichste, günstigste und (eigentlich!) bequemste Transportmnittel ist.
Und wir plädieren für eine kollektive, gemeinsame Fahrt nach Hamburg - und bitten daher darum alle Interessierten, vom Kartenvorverkauf regen Gebrauch zu machen
(sonst könnten wir Samstag-Morgen im Chaos und Durcheinander ersticken ...):
Abfahrt:
Flensburg Bhf. um 8:15 Uhr, Treffpunkt um 7:45 Uhr - Bahnhofshalle.
Die Rückfahrt ab Hamburg Hbf. ist für 16:43 Uhr vorgesehen.
Fahrpreis pro Person hin und zurück 8 € (SH Ticket)
Anmeldung / Kartenreservierung (ab dem Wochenende 27. August):
(Wir besorgen bis Freitag 16.09.16 die entsprechende Anzahl von SH-Tickets):
Ossietzky-Buchhandlung, Grosse Str. 34, 24937 Flensburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, * Tel. 0461 - 8403912
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