Das bayerische Innenministerium hält das geplante Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA für unzulässig - und hat das Ganze deshalb dem obersten bayerischen Gericht übergeben. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, zu entscheiden.
Wie es in einer Pressemitteilung heißt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht gegeben. Nach Auffassung des Ministeriums lässt die bayerische Verfassung nicht zu, die Staatsregierung dazu zu verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Das Landesgesetz ermögliche das nicht. Nur der Bund könne Gesetzgebungsrechte des Freistaats Bayern auf die EU übertragen. Das sei hier aber nicht der Fall.
Verfassungsgerichtshof hat drei Monate Zeit
Hintergrund
Dass Bayern im Bundesrat gegen CETA stimmt - das ist das Ziel eines breiten Bündnisses gegen das umstrittene Abkommen zwischen der EU und Kanda. Mitte Oktober überreichte das Bündnis mehr als 85.000 Unterschriften für ein Volksbegehren an das Innenministerium. Gut 30.000 davon sind gültig - damit wäre es zulässig und der Weg für ein Volksbegehren frei.
Jetzt muss aber erst einmal der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Dafür hat er drei Monate Zeit. Billigen die obersten bayerischen Richter den Antrag der CETA-Gegner, kommt es zum Volksbegehren.
Die Opposition im Landtag kritisiert die Entscheidung des Innenministeriums, das Volksbegehren gegen Ceta dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Nach Ansicht der Freien Wähler will die CSU das umstrittene Freihandelsabkommen um jeden Preis durchsetzen. Der parlamentarische Geschäftsführer Florian Streibl erklärte, die Staatsregierung ziehe die letzten Register, um Ceta gegen den Willen der bayerischen Bevölkerung durchzudrücken.
"Die Verlogenheit der Staatsregierung kann nicht offensichtlicher sein"
Ähnlich äußerten sich die Linken, die wie die Freien Wähler das Bündnis gegen Ceta unterstützen. Das sei ein Schlag ins Gesicht von Zehntausenden, die für das Volksbegehren unterschrieben haben, teilte der Landessprecher der Partei, Ates Gürnipar, mit. Die Verlogenheit der Staatsregierung könne offensichtlicher nicht sein. Der Linkenpolitiker empört sich darüber, dass die Staatsregierung erst Volksbefragungen etwa zu Verkehrsprojekten durchsetzen wollte, jetzt aber wirkliche Mitbestimmung ausbremse.
Die Initiatoren des Anti-Ceta-Bündnisses gaben sich dennoch zuversichtlich. Man habe die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens im Vorfeld mit zwei Gutachten abgesichert, betonte der Sprecher des Bündnisses, Simon Strohmenger. „Daher blicken wir der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes optimistisch entgegen.“
Die EU und Kanada haben CETA bereits unterzeichnet. In Deutschland müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.