Verfasst von - 12. Mai

Trotz naturrechtlichem Schutz dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz (Das entsprechende Schreiben gibt es hier: https://akopol.files.wordpress.com/2020/08/quelle_erfassungsbogen-und-lage.pdf ). – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020

 

Das Ringen um den Flensburger Bahnhofswald findet seine Fortsetzung vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht.

 

Die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg unterstützt den BUND und will weiterhin den Bau des Hotels und Parkhauses verhindern.

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) erhebt Klage gegen die durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erteilte Waldumwandlungsgenehmigung. Dies geschieht, nachdem das Landesamt Anfang April den vom BUND erhobenen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen hat.

 

„Unverändert,“ so der BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers, „besteht die Notwendigkeit, den durch das Waldgesetz geschützten Teil des Bahnhofswalds zu bewahren. Er bietet nachweislich Lebensraum für fünf streng geschützte Fledermausarten und zahlreiche weitere Tiere, die zum Teil auf der Roten Liste der bedrohten Arten in Schleswig-Holstein stehen. Sein Fortbestehen hat entscheidende Bedeutung für die Sicherung des als Biotop geschützten Steilhangs zur Schleswiger Straße hin. Zudem erfüllt er als Kalt- und Frischluftschneise für die im Tal gelegene Innenstadt eine wichtige Klimafunktion.“

 

Nach Auffassung des BUND ist die Ablehnung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Waldumwandlung durch die Untere Forstbehörde (UFB) aus mehreren Gründen unzureichend. Zentraler Kritikpunkt ist die Tatsache, dass die UFB nicht geprüft hat, ob der Bebauungsplan, der der Waldumwandlungsgenehmigung zugrunde liegt, seinerseits rechtmäßig ist. Carl-Heinz Christiansen, Mitglied des BUND-Landesvorstands, erwartet, dass im anstehenden Gerichtsverfahren auch der Bebauungsplan eines Hotels mit Parkhaus auf den Prüfstand kommt. Sollte sich dann – wovon auszugehen ist – dessen Rechtswidrigkeit erweisen, so wäre damit nicht nur die Waldumwandlungsgenehmigung hinfällig. Auch das geplante Bauprojekt wäre damit in Frage gestellt.

 

Unterstützt wird der BUND bei seiner Klage von der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg. Deren Sprecherin Christiane Schmitz-Strempel ist dankbar dafür, dass der BUND der überregionalen Bedeutung des Flensburger Bahnhofswaldes Rechnung zollt und als anerkannter Umweltverein Klage erhebt: „Unsere Bürgerinitiative hält weiter an dem Ziel fest, den unsinnigen Bau von Hotel und Parkhaus an diesem so sensiblen Ort zu verhindern!”
Auch für Brigitte Rotermund, Kreisgruppensprecherin des BUND in Flensburg, wird mit dieser Klage deutlich, dass trotz der durch die Investoren in unverantwortlicher Weise durchgeführten Teilrodung des Baugeländes, die Sache noch längst nicht entschieden ist.