Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gleichgesinnte!

Dieser Newsletter steht unter dem Motto: Wer nichts weiß, muss alles glauben!

Im ganzen CETA und TTIP Diskurs, der jetzt endlich Fahrt aufnimmt, wird mit Halbwahrheiten und Weglassungen debattiert, das grenzt schon an fahrlässige Unterlassung!

Ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen muss: diese sogenannten Freihandelsabkommen,  – ein sehr gelungener semantischer Kunstgriff (!) – sind Völkerrechtsverträge und keine Handyverträge die einfach gekündigt werden können. Selbstverständlich gibt es im CETA-Vertrag eine Kündigungsklausel (Art. 30.9.2., S. 490 in der deutschen Übersetzung), doch die getätigten Investitionen wirken noch 20 Jahre (!) nach!
Ich bin juristischer Laie, doch der Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofs, eine einseitige Kündigung Deutschlands sei bei einer vorläufigen Anwendung nach einer Übergangszeit möglich, diesen Urteilsspruch kann ich nicht nachvollziehen. Mit anderen Worten heißt das, gebt doch der Wirtschaft ihren Vertrag und falls man nach 4 oder 5 Jahren merkt, es entwickelt sich anders als erwartet, dann kündigen wir einfach. Das wird dann nicht mehr möglich sein!
Da bin ich nicht so optimistisch wie Campact.

Darum noch einmal: CETA und TTIP sind ein supranationales Völkerrechtssubjekt und ISDS ist als deren Rechtssystem festgelegt. Damit erhalten diese "Verträge" den gleichen Status, wie die WTO, der IWF, die Weltbank oder der ESM und damit einen den Nationalstaaten übergeordneten Status, den nicht einmal GATT hat.

Also für zukünftige Diskussionen: wann immer vom Freihandelsvertrag gesprochen wird,
sofort unterbrechen und einwerfen: Das ist kein Handelsvertrag, das ist ein Völkerrechtsvertrag!

Falls Sie den Newsletter nicht möchten, schicken Sie mir bitte eine Mail.
Ich nehme dann Ihre Adresse aus dem Verteiler.

Mit den besten Grüßen Ihr
Reinhard Salamonsberger
(Bürgerinitiative "Stoppt TTIP-Flensburg")


Newsletter 9

Damit etwas Ordnung in die momentane Debatte kommt.

1) Wo ist der verfassungsrechtliche Ansatzpunkt für die Entscheidung?

http://verfassungsblog.de/endstation-karlsruhe-was-von-der-ceta-verhandlung-vor-dem-bundesverfassungsgericht-zu-erwarten-ist/

 

2) Innerstaatliche Anwendung von EU-Völkerrecht

Die Erfahrungen mit der europäischen Integration verstellen bisweilen den Blick auf die Besonderheiten des internationalen Rechts. Das Unionsrecht gilt unmittelbar im innerstaatlichen Rechtsraum und besitzt m Konfliktfall einen Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gleichgesinnte!

Ja darf er nun abstimmen oder darf er nicht, der Bundestag? Soviel Zeter, pardon CETA, wie in den vergangen 14 Tagen war noch nie! Von schnurzegal über EU-only bis „wir werden die Meinung darüber abfragen“ haben wir alles gehört. Wie schön, dass wir darüber geredet haben!
Ich werde Sie nicht langweilen mit Artikel zu und über CETA, die haben Sie alle gelesen, gehört, gesehen. Daher wird dies ein sehr kurzer Newsletter. Doch eine Überlegung möchte ich anführen: Wir sollten allmählich beginnen den Freihandelskomplex in größeren, global politischen Zusammenhängen zu denken, denn wir leben tatsächlich in einer verrückten Welt!
Verrückt im geometrischen als auch im pathologischen Sinn!

Mit den besten Grüßen Ihr
Reinhard Salamonsberger
(Bürgerinitiative "Stoppt TTIP-Flensburg")

 

Newsletter 8

 

1) Werden durch den BREXIT die TTIP-Verhandlungen verzögert?

Der Austritt der Briten aus der EU hat auf die TTIP-Verhandlungen mit den USA mehr Einfluss als sich die Verhandler wünschen. Viele EU-Beamte müssen sich jetzt um den Austritt Großbritanniens kümmern.
Sechs Antworten auf brisante Fragen.

https://correctiv.org/recherchen/ttip/blog/2016/07/01/auszeit-fuer-ttip/

 

2) CETA soll EU-Abkommen werden!
Frau Merkel will den Bundestag mit einbinden??!! Nein, nicht doch! Oder? Lesemuss!!!
http://www.flegel-g.de/2016-07-01-CETA.html

1) Wird der Lissabon-Vertrag ausgehebelt?

Mit Lissabon seien „bewusst nicht alle Außen-Kompetenzen vergemeinschaftet worden, allerdings werde diese Kompetenzteilung, bei gemischten Abkommen wieder irgendwie verwischt. Die Experten waren sich einig, dass dies ein Mitentscheidungsrecht der Mitgliedsstaaten zur Folge habe. Wie das dann im Inneren ausgestaltet werde, das sei jedem Mitgliedsstaat überlassen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw02-pa-recht/400432

2) Die Europäische Kommission plant Berichten zufolge, die nationalen Parlamente nicht über das Freihandelsabkommen mit Kanada abstimmen zu lassen.
http://www.zeit.de/politik/2016-06/freihandelsabkommen-eu-kommission-kanada-ceta-parlamente

1) Daseinsvorsorge? Was wird darunter verstanden? Worum geht es dabei?
Hier eine sehr gute Zusammenstellung eines sperrigen Begriffs zu einer existenziellen Thematik!
http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Was_hat_das_TTIP_mit_den_Kommunen_zu_tun%3F


2)
TTIP und kommunale Daseinsvorsorge: Gemeinsame Pressemitteilung von BMWi, kommunalen Spitzenverbände und VKU:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=714272.html

3) Das gemeinsame Positionspapier von BMWi und den kommunalen Spitzenverbänden zur kommunalen Daseinsvorsorge und TTIP finden Sie hier:

 

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/positionspapier-bmwi-kommunale-spitzenverbaende-ttip,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

4) Der Deutsche Städtetag meint:
Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen
auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen!
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/

5) Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags verpasste den Gemeinde- und Stadträten zur Befassungs- und Beschlusskompetenz einen Maulkorb! Die Argumentation lesen Sie hier!
https://www.bundestag.de/blob/363092/3b88f5d39f5e7592a554d5e4ff680b13/befassungs--und-beschlusskompetenz-der-kommunalvertretungen-im-hinblick-auf-internationale-freihandelsabkommen-data.pdf


6) Die junge Wissenschaft im öffentlichen Dienst sieht das völlig anders und kommt zu dem Schluss:
Räte müssen zu Freihandelsabkommen nicht schweigen!
https://www.juwiss.de/18-2015/

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gleichgesinnte!

Eine Dynamik erfasste den gesamten Themenkomplex in den letzten Wochen.

So viel TTIP-Berichterstattung war noch nie!
Wo also beginnen?

Obama, Merkel und Großdemo in Hannover, Drängen der US-Administration zu raschem Abschluss der TTIP-Verhandlungen, TTIP-kritische Haltung und Aussagen der US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump, Bernie Sanders und Hillary Clinton,

wechselseitige Vorwürfe der US- und EU- Verhandler, und dann der Aufreger um das Greenpeace-Leak!
Die Antwort der US-Administration darauf war seltsames Schweigen. Kein Protest, keine Verärgerung, einfach, nix!
Wurden vorher die TTIP-Verhandlungen zur geheimen Verschlusssache erklärt, mündete die mühsam abgetrotzte Transparenz
in Lesesaal, Sicherheitsauflagen und geschwärzte Verhandlungsakte, und nun beredtes Schweigen zum sogenannten Greenpeace-Leak! Ein medialer Aufheuler zwar, alles sei ja noch viel ärger und schlimmer als je gedacht.
Doch keine Reaktion der US-Seite! Warum wohl?

Ja, liebe Freunde, die Amerikaner brauchen TTIP nicht mehr. TTIP ist tot, gestorben!

Denn im trojanischen „TTIP-Pferd“ hockt CETA! Und CETA ist ausverhandelt und liegt zur Unterschrift vor.

Der  5.Newsletter der Bürgerinitiative "Stoppt TTIP-Flensburg" legt deshalb den Schwerpunkt auf CETA.

Wenn Sie der Kurztext interessiert, klicken Sie einfach auf den Link, der führt Sie dann zu dem betreffenden Artikel.
Falls Sie den Newsletter nicht möchten, schicken Sie mir bitte eine Mail.
Ich nehme dann Ihre Adresse aus dem Verteiler.

Mit meinem persönlichen Wunsch „Veni, sancte spiritus“ oder „Komm, heiliger Geist“, aus der Sequenz zum Pfingstsonntag, verbinde ich für Sie und uns alle ein entspanntes Pfingstfest,

 Ihr Reinhard Salamonsberger
(Bürgerinitiative "Stoppt TTIP-Flensburg")