Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gleichgesinnte!

Dieser Newsletter steht unter dem Motto: Wer nichts weiß, muss alles glauben!

Im ganzen CETA und TTIP Diskurs, der jetzt endlich Fahrt aufnimmt, wird mit Halbwahrheiten und Weglassungen debattiert, das grenzt schon an fahrlässige Unterlassung!

Ich weiß nicht, wie oft man das noch betonen muss: diese sogenannten Freihandelsabkommen,  – ein sehr gelungener semantischer Kunstgriff (!) – sind Völkerrechtsverträge und keine Handyverträge die einfach gekündigt werden können. Selbstverständlich gibt es im CETA-Vertrag eine Kündigungsklausel (Art. 30.9.2., S. 490 in der deutschen Übersetzung), doch die getätigten Investitionen wirken noch 20 Jahre (!) nach!
Ich bin juristischer Laie, doch der Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofs, eine einseitige Kündigung Deutschlands sei bei einer vorläufigen Anwendung nach einer Übergangszeit möglich, diesen Urteilsspruch kann ich nicht nachvollziehen. Mit anderen Worten heißt das, gebt doch der Wirtschaft ihren Vertrag und falls man nach 4 oder 5 Jahren merkt, es entwickelt sich anders als erwartet, dann kündigen wir einfach. Das wird dann nicht mehr möglich sein!
Da bin ich nicht so optimistisch wie Campact.

Darum noch einmal: CETA und TTIP sind ein supranationales Völkerrechtssubjekt und ISDS ist als deren Rechtssystem festgelegt. Damit erhalten diese "Verträge" den gleichen Status, wie die WTO, der IWF, die Weltbank oder der ESM und damit einen den Nationalstaaten übergeordneten Status, den nicht einmal GATT hat.

Also für zukünftige Diskussionen: wann immer vom Freihandelsvertrag gesprochen wird,
sofort unterbrechen und einwerfen: Das ist kein Handelsvertrag, das ist ein Völkerrechtsvertrag!

Falls Sie den Newsletter nicht möchten, schicken Sie mir bitte eine Mail.
Ich nehme dann Ihre Adresse aus dem Verteiler.

Mit den besten Grüßen Ihr
Reinhard Salamonsberger
(Bürgerinitiative "Stoppt TTIP-Flensburg")


Newsletter 9

Damit etwas Ordnung in die momentane Debatte kommt.

1) Wo ist der verfassungsrechtliche Ansatzpunkt für die Entscheidung?

http://verfassungsblog.de/endstation-karlsruhe-was-von-der-ceta-verhandlung-vor-dem-bundesverfassungsgericht-zu-erwarten-ist/

 

2) Innerstaatliche Anwendung von EU-Völkerrecht

Die Erfahrungen mit der europäischen Integration verstellen bisweilen den Blick auf die Besonderheiten des internationalen Rechts. Das Unionsrecht gilt unmittelbar im innerstaatlichen Rechtsraum und besitzt m Konfliktfall einen Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht.

Deutsche Gerichte müssen EU-Recht ebenso anwenden wie deutsche Gesetze. Eben dies ist beim Völkerrecht nicht automatisch der Fall und zwar auch dann nicht, wenn die Europäische Union völkerrechtliche Verträge mit Drittstaaten schließt.

Wahnsinn! Da kommt doch Schwung in die Debatte!

http://verfassungsblog.de/verhinderte-rechtsanwendung-deutsche-gerichte-cetatiip-und-investor-staat-streitigkeiten/

 

3) Nun ganz trocken!

Pressemitteilung des BVerfG Nr. 71/2016 v. 13.10.2016

https://www.juris.de/jportal/portal/t/14d6/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161002193&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 

4) Deutsches Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik an Aushöhlung der Demokratie

Wichtige Kritikpunkte an CETA werden auch vom aktuellen Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs bestätigt. Doch diese Kritikpunkte werden in der CETA-Zusatzerklärung nicht einmal angesprochen. Somit können Vertragsinhalte nach der Ratifikation durch den CETA Ausschuss ohne Öffentlichkeit und ohne demokratische Beteiligung der Parlamente verändert werden.

http://www.neopresse.com/wirtschaft/ceta-rechtsverbindlichkeit-ein-einziges-ablenkungsmanoever/

 

5) Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für CETA frei gemacht – erstmal.
Doch die Bundesregierung muss dafür sicherstellen, dass das Abkommen rückgängig gemacht werden kann.
Damit hat der Verfassungsgerichtshof den Ball an die Politik zurückgespielt! Dazu mein Eingangsstatement.

https://www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/ceta-urteil-verfassungsgericht-lehnt-eilantraege-ab/

 

6) Alle waren Sieger!

Die Aufregungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich teilweise gelegt.

Dazu durfte jeder Mann und jede Frau Worthülsen ins Mikrofon stottern oder Textbausteine kopieren.
Hier ein Verfassungsrechtler zur Thematik.

http://verfassungsblog.de/spielstand-nach-dem-ceta-beschluss-22-und-karlsruhe-behaelt-das-letzte-wort/

 

7) In Österreich kommt Schwung in die Debatte!
Ein schwer wiegender Vorwurf – Verfassungsbruch!
So ist das mit den Profis!
http://www.salzburg24.at/spoe-praesidium-tagt-zu-ceta/4906040
 

8) Und ausgerechnet Belgien!
Was viele Beobachter im Vorfeld kaum für möglich gehalten haben, wird aller Voraussicht nach nun doch eintreten: CETA könnte an der Blockade von Belgien scheitern. Wallonen und Deutschsprachige werden wohl dagegen stimmen
http://derstandard.at/2000045739122/Ceta-bekommt-Gegenwind-aus-Belgien
 

9) Sven Giegold meint:
"Ein Teil der proeuropäischen Community ist so proeuropäisch, dass sie eines vergisst: Europa ist eine Rechtsgemeinschaft, die nicht einfach beliebig nationale Kompetenzen an sich ziehen kann".

https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/interview/ein-teil-der-ceta-klageschriften-spiegelt-unverhohlenen-nationalismus/

 

10) Und was geschieht beim Vertragspartner Kanada?
Dazu kein Kommentar!
http://montrealgazette.com/news/local-news/anti-globalization-activist-jose-bove-refused-entry-to-canada-reports