Schützt unser Wasser!
Wasser ist unser wertvollstes Gut. Auch in Schleswig-Holstein wird Wasser immer knapper und ist insbesondere durch Öl- und Gasförderung – vor allem bei der Anwendung von Fracking – stark gefährdet. Bereits 98 durch Erdölförderung verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt. Ungenügende Gesetze zum Gewässerschutz gefährden unsere Gesundheit und Lebensmittel, unsere Meere, Arbeitsplätze im Tourismus, Gebäudesicherheit und Grundstückswerte.
Näheres hier!
Unser Volksbegehren
- verschärft die Haftung von Ölkonzernen für Schäden
- ermöglicht Wasserbehörden die Beseitigung von Schäden anzuordnen
- schreibt einen sofortigen Bohrstopp bei Wassergefährdung und unerwartetem Wasserfund vor
Gefahren und Korruption aufdecken!
Bisher werden brisante Behördeninformationen vielfach geheim gehalten, darunter- geplante Ölbohrungen, das davon betroffene Gebiet und der beabsichtigte Einsatz von Fracking
- von Bergbaukonzernen gelagerte oder geförderte Gefahrenstoffe, die Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle kennen müssen
- mutmaßliche Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, öffentlichen Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Unser Volksbegehren ermöglicht Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden im überwiegenden öffentlichen Interesse zukünftig auch ohne konkrete Anfrage die rechtssichere Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden.
Wir wollen abstimmen!
Obwohl wir 2018 über 42.000 Unterschriften eingereicht haben, verweigert das Land bis heute die Umsetzung unserer Forderungen. Deshalb sammeln wir jetzt Unterschriften für einen Volksentscheid zum Schutz des Wassers. Zum Volksentscheid kommt es, wenn bis zum 02.03.2020 mindestens 80.000 Schleswig-Holsteiner/innen ab 16 Jahren unser Volksbegehren unterschreiben. Das entspricht etwa 500 Unterschriften pro Tag.
Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern geleistet, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden.
Der Vordruck kann auch hier heruntergeladen, zweiseitig ausgedruckt, ausgefüllt und per Post an die angegebene Adresse geschickt werden.